Das Begleitende Fahren
Der sogenannte „Führerschein mit 17“ heißt eigentlich „Begleitendes Fahren“. Begonnen hat alles als Modellversuch in Niedersachsen, seit 2005 konnte man auch in NRW unter Begleitung Auto fahren. Im Jahr 2011 wurde dann aus dem Modellprojekt eine Regelung für Jedermann. Das Ziel des Begleitenden Fahrens ist, dass Führerschein-Neulinge durch die Anwesenheit einer Begleitperson sicherer Auto fahren.
Wir im Radio zum Hören
Handine erklärt im Radio wie das Begleitende Fahren funktioniert. Einfach auf Play drücken und den Ton am PC einschalten:
So geht’s
Jeder, der am Begleitenden Fahren teilnehmen möchte, kann sich mit 16,5 Jahren bei uns anzumelden. Weil man mit 16,5 noch keine 18 und damit noch nicht volljährig ist, sollte man dafür seine Eltern mit zur Fahrschule nehmen. Neben der anderen Unterlagen bekommt man noch einen Antrag für die Eintragung von Begleitpersonen mit ( hier weiterlesen), den die Eltern ebenfalls unterschreiben müssen. Die Formulare kann man weiter unten, oder hier herunter laden. Die Eintragung der Begleitpersonen kostet rund 15 € je Person. Die Anzahl an Begleitpersonen ist unbegrenzt.
Hat man sich einmal angemeldet, läuft alles wie bei der herkömmlichen Fahrausbildung ab (hier weiterlesen). Prüfungen können frühestens drei Monate (Theorie), beziehungsweise einen Monat (Praxis) vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Danach erhält der Fahrschüler eine „Prüfungsbescheinigung“ in der die Begleitperson/en eingetragen ist/sind. Alle Personen müssen während der Fahrt ihre Personalausweise mitnehmen. Das liegt daran, dass zum Beispiel die Polizei erkennen können muss, ob es sich bei den Leuten im Auto auch wirklich um die Begleitpersonen handelt. Auf der Prüfungsbescheinigung sind nämlich keine Fotos abgebildet, nur die Namen der Begleitpersonen stehen darauf. Mit der „Prüfungsbescheinigung“ darf der ehemalige Fahrschüler ohne Begleitung bis zu drei Monate nach seinem 18.Geburtstag fahren.
Die Begleitperson(en)
Der Begleiter ist sozusagen der beratende Ansprechpartner. Er muss namentlich bekannt und in der „Prüfungsbescheinigung“ aufgeführt sein. Außerdem muss er folgende Kriterien erfüllen:
Die Begleitperson muss
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B haben
- darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
- die 0,5-Promille-Grenze nicht überschreiten und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen
Erforderliche Formulare
Mehr gibts beispielsweise hier.






